Bezirk Mittelfranken

Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Forderung des Sozialausschusses und des Runden Tisches Sucht

Nürnberg – Der unter Leitung der Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten Christa Naaß arbeitende Runde Tisch Sucht hat sich wiederholt mit der Forderung nach Einrichtung von Drogenkonsumräumen befasst. In dessen jüngster Sitzung stellte Norbert Wittmann von der Jugend- und Drogenhilfe Mudra die Ergebnisse der 2017 in Auftrag gegebenen Studie zum Thema „Drogenkonsumräume aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer“ vor. Christa Naaß verwies außerdem auf die einstimmige Forderung des 78. Bayerischen Ärztetages im Oktober dieses Jahres an die Staatsregierung, bayernweit Drogenkonsumräume zuzulassen.

Die Mitglieder des Runden Tisches Sucht haben sich deshalb dafür ausgesprochen, über den Sozialausschuss erneut die Forderung nach Einrichtung eines Drogenkonsumraumes in Nürnberg zu stellen. Daraufhin fasste der Sozialausschuss des mittelfränkischen Bezirkstages folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Sozialausschuss bekräftigt angesichts des erneuten Anstiegs von Drogentoten in Nürnberg die Forderung nach der Einrichtung von Drogenkonsumräumen

  • durch den 78. Bayerischen Ärztetag im Oktober 2019
  • den Beschluss des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketages vom Februar 2016

und bittet den Bezirkstagspräsidenten an die Bayerische Staatsregierung heranzutreten, mit dem Ziel, eine Verordnung zu erlassen, dass in Nürnberg die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes ermöglicht wird, eventuell im Rahmen eines Pilotprojektes. Der Bezirkstag wird gebeten, diese Forderungen bei seiner Sitzung im Dezember 2019 im Rahmen des Sachstandsberichtes zum Runden Tisch Sucht ebenfalls zu beschließen.

Bei Drogenkonsumräumen handelt es sich um ein vom Bundesgesetzgeber im Betäubungsmittelgesetz ermöglichtes Hilfsangebot für schwerstabhängige Drogenkranke bei denen andere Hilfsangebote, beispielsweise die Substitution mit Drogenersatzstoffen, nicht helfen. Die Umsetzung dieses Bundesgesetzes ist Ländersache, das heißt, dass die Staatsregierung lediglich durch eine Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen kann, dass beispielsweise in den Städten München und Nürnberg, in denen ein dringender Bedarf besteht, die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ermöglicht wird.

14.11.2019

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