Auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben ist der Bezirk Mittelfranken verpflichtet, für Menschen mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe notwendige und geeignete Leistungsangebote vorzuhalten.
Um dies zu erreichen, bedarf es neben der Einzelfallsteuerung der Koordination und Steuerung der Versorgungsinfrastruktur, um erforderliche ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote für Menschen mit Behinderung neu zu entwickeln, weiter zu entwickeln und aufeinander abzustimmen.
Um diesen Aufgabenbereich fachlich gut umzusetzen, ist es erforderlich im Rahmen der Sozialberichtserstattung und der Sozialplanung systematisch und umfassend Daten und Informationen über die Versorgung zu erheben und diese für eine gelingende Steuerung und Koordination aufzubereiten.
Bezirk Mittelfranken
Stabsstelle Koordination
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 - 20200
Fax: 0981 / 4664 - 20099
© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0
Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach