Der Bezirk Mittelfranken ermöglicht Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Hierzu kann auch Kraftfahrzeughilfe gehören.
Kraftfahrzeughilfe umfasst folgende Teilbereiche:
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe:
Beginn der Hilfe
Eltern und Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unterhaltspflichtig. Für den Beginn der Leistungsgewährung ist der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Bedarfs maßgeblich. Ein Hilfebedarf kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache durch den/der Hilfesuchenden oder durch Dritte bekannt werden. Rückwirkend oder bei bereits geschaffenen Tatsachen (z. B. verbindliche Bestellung eines Kfz's) kann grundsätzlich keine Hilfe gewährt werden.
Bezirk Mittelfranken
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