Geschichte des Bezirks Mittelfranken
Die Geschichte des Bezirks Mittelfranken ist wechselhaft. Nach einem ersten königlichen Erlass "Die Einführung der Landräthe betreffend" im Jahr 1828 erreichten die Bezirke ihren Rechtsstatus als kommunale Gebietskörperschaften mit eigener Selbstverwaltung im Jahr 1919. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten war dieser Status verloren.
1978 war das Jahr der Bezirksreform und die Bezirke erhielten mit einer erstmals rechtlich eigenständigen Verwaltung ihre große Aufwertung. Bis dahin waren sie den jeweiligen staatlichen Bezirksregierungen angegliedert. Der Bezirk Mittelfranken hatte als Abteilung der Regierung von Mittelfranken viele Jahre im Ansbacher Schloss seinen Sitz.
Das Jahr 2001 war ein weiterer Meilenstein. Aus der Anhörung im Bayerischen Landtag zur Reform der Bezirke gingen sie gestärkt hervor.
Maximilian Graf von Montgelas und König Max I. Josef von Bayern realisieren ihre Vorschläge über die Staatenreform bei der Proklamation Bayerns als Königreich. Preußen tritt Stadt und Fürstentum Ansbach an Napoleon ab, der damals mit Bayern im Rheinischen Bund alliiert war. Das Staatsgebiet wurde nach dem Vorbild Frankreichs mit zentralistischer Gliederung im Departement-System in 15 etwa gleich große Kreise neugeordnet. In Mittelfranken entstehen der Rezat- und der Pegnitzkreis.
Die Zahl der Kreise wird auf sieben bzw. acht (mit der Rheinpfalz) verringert. Der Pegnitzkreis wird dem Rezatkreis zugeordnet. Ansbach wird Bezirkshauptstadt.
König Ludwig von Bayern erlässt am 25. August das Gesetz "Die Einführung der Landräthe betreffend". Es bestimmt für jeden Kreis einen "Landrath", dem die Vertretung provinzieller Sonderinteressen gegenüber dem Staat und die Repräsentation seiner Belange gegenüber einer staatlich untergeordneten Verwaltungsbehörde obliegen. Was den Landräthen an Aufgaben und Verantwortung zugewiesen ist, hat jedoch mit einer echten Selbstverwaltung nichts gemein. Die Landräthe besitzen eher die Eigenschaft eines Administrativorgans. Im Dezember werden die sieben bayerischen Regierungen durch den König angewiesen, die Wahl zur Bildung der "Landräthe" vornehmen zu lassen.
Die bisherigen Kreisnamen werden durch Stammesnamen ersetzt. Aus dem Rezatkreis wird das heutige Mittelfranken.
Am 22. Mai bringt das Selbstverwaltungsgesetz den Bezirken, die damals Kreise hießen, ihren heutigen Rechtsstatus als Gebietskörperschaften.
Weil das Prinzip der Selbstverwaltung mit dem Wesen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems unvereinbar war, erließ die nationalsozialistisch umgebildete Regierung in München am 7. April 1933 auf exekutivem Weg das „Gesetz zur Gleichschaltung der Gemeinden und Gemeindeverbänden mit Land und Reich“. Die Selbstverwaltung nach demokratischem Prinzip war damit beseitigt.
Obwohl die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 für das Gebiet jedes Bezirks die Bildung eines Gemeindeverbandes als Selbstverwaltungskörper vorsieht, ist eine Anpassung des Rechtes an diese Grundsätze zunächst unterblieben.
Die Bezirksordnung für den Freistaat Bayern wird beschlossen.
Im November finden erstmals die Wahlen zum Bezirkstag Mittelfranken statt. Die Bezirksräte werden von den Bürgern Mittelfrankens direkt für die Dauer von vier Jahren (ab 1998 von fünf Jahren) gewählt. Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbürger (Artikel 22 Bezirksordnung).
Nach einer Novellierung der Bezirksordnung haben die Bezirke erstmals in ihrer Geschichte eine eigenständige Verwaltung, nachdem bis dahin der Bezirk durch die Regierung mitverwaltet wurde.
Am 11.2.1978 wird ein Verbundvertrag zwischen dem Bezirk Mittelfranken und der Regierung von Mittelfranken geschlossen, so dass der kostensparende Verbund zwischen dem kommunalen Bezirk und der staatlichen Regierung bestehen bleibt. Die Regierung leistet dem Bezirk allgemeine Hilfestellung bei der Durchführung seiner Aufgaben. Diese Zusammenarbeit hatte sich bisher stets bewährt.
Zusammenschluss der sieben bayerischen Bezirke zu einem kommunalen Spitzenverband - dem Verband der bayerischen Bezirke. Dieser heißt seit Herbst 2013 "Bayerischer Bezirketag".
Anhörung im Bayerischen Landtag zur Reform der bayerischen Bezirke. Aus dieser gehen die Bezirke als dritte kommunale Ebene gestärkt hervor.
Ebenfalls im Jahr 2001 bezieht der Bezirk Mittelfranken mit dem Bezirksrathaus in der Danziger Straße 5 in Ansbach sein erstes eigenes Verwaltungsgebäude.
Gründung des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken Mittelfranken für die klinischen Einrichtungen des Bezirks Mittelfranken.
Übertragung der ambulanten Eingliederungshilfe in die Zuständigkeit der Bezirke. Die sieben bayerischen Bezirke sind nun für die stationären, teilstationären und auch für die ambulanten Hilfen für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen zuständig.
Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege von den kreisfreien Städten und Landkreisen.
Bezug des Erweiterungsbaus für das Bezirksrathaus Ansbach.