Leistungen zur Schulausbildung unterstützten Kinder und Jugendliche mit Behinderung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, um eine ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten entsprechende Schulausbildung zu ermöglichen. Die erforderlichen Leistungen können auch zum Besuch von weiterführenden Schulen bewilligt werden.