Die Bezirkswahlen
Alle fünf Jahre finden in Bayern zeitgleich die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zu den Bezirkstagen statt.
Für die Wahl der (ehrenamtlich tätigen) Mitglieder der Bezirkstage gelten im Ausgangspunkt die selben Grundsätze wie für die Landtagswahl. Auch hier wird in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt, die mit denen der Landtagswahl identisch sind. Jeder Bezirksbürger hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Beim Wahlrecht ist das Innehaben einer Wohnung bzw. der gewöhnliche Aufenthalt im Bezirk maßgeblich.
Eine Fünf-Prozent-Sperrklausel gibt es bei den Bezirkswahlen – im Gegensatz zu den Landtagswahlen – nicht. Die Sitzverteilung erfolgt seit 2018 nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers.