Förderung von Beratungsdiensten
Ambulante Beratungsdienste sind notwendiger Teil der Versorgung seelisch behinderter und geistig/körperlich behinderter Menschen. Durch eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung soll eine Ausgliederung der betroffenen Menschen aus der Gesellschaft verhindert und die Wiedereingliederung unterstützt werden.