Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Kinder und Jugendliche, die durch eine Behinderung bzw. eine drohende Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn dies auf Grund der behinderungsbedingten Bedürfnisse erforderlich ist.