Die Teilhabe am Arbeitsleben umfasst Leistungen, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit geben, am Arbeitsleben teilzunehmen. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Der Bezirk Mittelfranken ist im Kontext Teilhabe am Arbeitsleben für folgende Leistungen zuständig:
- Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Arbeitsbereich bei einem Anderen Leistungsanbieter
- Budget für Arbeit
- Budget für Ausbildung, wenn bereits eine Tätigkeit im Arbeitsbereich ausgeübt wird