Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern. Ziel ist es, die Leistungsberechtigten zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen oder zu unterstützen.

Das SGB IX nennt in § 113 in diesem Zusammenhang folgende Leistungen:

  1. Leistungen für Wohnraum
  2. Assistenzleistungen
  3. Heilpädagogische Leistungen
  4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
  5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
  6. Leistungen zur Förderung der Verständigung
  7. Leistungen zur Mobilität
  8. Hilfsmittel
  9. Besuchsbeihilfen