Auszeichnungen des Bezirks Mittelfranken

Der Bezirk Mittelfranken kann an Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um Mittelfranken erworben haben, Auszeichnungen verleihen. Diese sind die Bezirksmedaille, der Ehrenbrief des Bezirks Mittelfranken und der Inklusionspreis des Bezirks Mittelfranken.

Inklusionspreis des Bezirks Mittelfranken

Der Bezirk Mittelfranken möchte den Prozess der Inklusion aktiv gestalten und entwickeln. Neben eigenen Projekten werden für den Inklusionspreis des Bezirks Mittelfranken jährlich Beispiele gesucht, die dies ebenfalls tun. Mit der Prämierung und Veröffentlichung können viele Menschen, Organisationen, Einrichtungen und Vereine sehen und lernen, wie Barrieren in unserer Gesellschaft abgebaut werden können.

Der Inklusionspreis möchte auch Anregung und Motivation sein, sich aktiv an diesem Prozess der Veränderung, der Gleichberechtigung für Menschen zu beteiligen. Ihre Bewerbung ist die Chance für Sie auf den Preis und die Chance für andere, Ihr Projekt kennen zu lernen, um weitere Veränderung anzustoßen.

Für den Inklusionspreis 2023 ist die Bewerbungsfrist am 31. März 2025 abgelaufen.

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Bezirksmedaille

Der Bezirk Mittelfranken kann an Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um Mittelfranken erworben haben, die Bezirksmedaille verleihen.

Vorschläge hierzu sind dem Bezirkstagspräsidenten mit umfassender Begründung zuzuleiten, der diese dann dem Bezirksausschuss zur Begutachtung vorlegt. Als letzten Schritt beschließt der Bezirkstag mit einer Zweidrittelmehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder über die Verleihung aufgrund des Gutachtens des Bezirksausschusses.

Wer kann Vorschläge einreichen?

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin
  • die Fraktionen und Gruppen des Bezirkstages sowie
  • der Bezirkstagspräsident oder die Bezirkstagspräsidentin

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Der Ehrenbrief des Bezirks Mittelfranken

Der Bezirk Mittelfranken kann an Persönlichkeiten, die sich in den Bereichen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, Erziehungs- und Bildungswesen, Jugend und Sport und Kultur sowie Sicherheit und Ordnung besonders eingesetzt und Verdienste um Mittelfranken erworben haben, einen Ehrenbrief verleihen.

Vorschläge hierzu sind dem Bezirkstagspräsidenten mit umfassender Begründung zuzuleiten, der diese dann dem Bezirksausschuss zur Begutachtung vorlegt. Als letzten Schritt beschließt der Bezirkstag mit einer Zweidrittelmehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder über die Verleihung aufgrund des Gutachtens des Bezirksausschusses.

Wer kann einen Vorschlag einreichen?

  • der Bezirkstagspräsident oder die Bezirkstagspräsidentin
  • der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin
  • die Fraktionen und Gruppen des Bezirkstags
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Verbände und Vereine aus den Bereichen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, Erziehungs- und Bildungswesen, Jugend und Sport und Kultur sowie Sicherheit und Ordnung

Pro Jahr können bis zu 20 Ehrenbriefe verliehen werden.

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