Bezirksentgeltkommission + Bezirkskommission Eingliederungshilfe Mittelfranken
Die Bezirksentgeltkommission nimmt nach § 2 Rahmenvertrag § 79 SGB XII und die Bezirkskommission Eingliederungshilfe nach 8.2 Rahmenvertrag § 131 SGB IX ihre jeweils übertragenen Aufgaben wahr. Mitglieder sind die Vertreter der mittelfränkischen Leistungserbringerverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, der Bezirkskliniken Mittelfranken, des Mittelfränkischen Behindertenrats (nur bei Bezirkskommission Eingliederungshilfe in beratender Funktion) sowie des Bezirks Mittelfranken.
Geschäftsstelle der Bezirksentgeltkommission + Bezirkskommission Eingliederungshilfe Mittelfranken
Der Arbeitsbereich 21 – Team Entgeltangelegenheiten führt die Geschäftsstelle der Bezirksentgeltkommission sowie der Bezirkskommission Eingliederungshilfe, bereitet die Sitzungen sowie Beschlüsse der beiden Kommissionen vor und ist für deren Vollzug zuständig.