Werden vom Bezirk Mittelfranken Leistungen der ambulanten oder stationären Eingliederungshilfe oder der ambulanten Hilfe zur Pflege erbracht, haben Bürger und Bürgerinnen einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch den Bezirk Mittelfranken.
Diese Leistungen zur Existenzsicherung sind die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Darüber hinaus können Sie als weitere Unterstützungsleistungen Hilfe bei Krankheit und Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beim Bezirk Mittelfranken beantragen.