Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erwachsene, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben sowie die, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung. Um diese Leistung erhalten zu können, muss die dauerhafte volle Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger festgestellt sein.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst den sogenannten Regelsatz, der in der Regel zum 01.01. jeden Jahres neu festgesetzt wird und die örtlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einen eventuellen Mehrbedarf für krankheitsbedingte, kostenaufwendige Ernährung, Alleinerziehung oder Schwerbehinderung mit Merkzeichen G.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes bedürftiger Personen,
- die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Diese wird jedes Jahr aufgrund der Anhebung des Rentenalters angepasst.
oder
- die nach dem 18. Lebensjahr unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Leistungsumfang
Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen um seinen notwendigen Bedarf abzudecken.
Ist das vorhandene Einkommen geringer als der Bedarf, kann monatlich eine Zahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages geleistet werden.
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Renten
- Erwerbseinkommen
- Unterhaltszahlungen und Zinsen
Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
- Haus- und Grundvermögen
- PKW
- Bargeld
- Guthaben auf Konten
- Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen