Kriegsopferfürsorge
Der Bezirk Mittelfranken hilft (Kriegs-)Beschädigten mit einer anerkannten Schädigung nach dem:
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Häftlingshilfegesetz (HHG)
sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen.
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge umfassen die unter dem Punkt Leistungen für Menschen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen beschriebenen Leistungen.
Die Höhe der vom Bezirk Mittelfranken übernommenen Kosten ist allerdings davon abhängig, in wie weit sich die Leistungsberechtigten selbst aus ihrem Einkommen und Vermögen oder sonstigen Ansprüchen helfen können.
Zuständig ist der Bezirk Mittelfranken für Menschen, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) im Bereich des Bezirk Mittelfranken hatten bzw. bei ambulanten Leistungen im Bereich des Bezirk Mittelfranken leben.