Weitere Unterstützungsleistungen

Hilfe bei Krankheit

Wenn Sie keinen Krankenversicherungsschutz haben, sichert der Bezirk Mittelfranken die Versorgung im Krankheitsfall. Unter Hilfe bei Krankheit versteht man Leistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.

Leistungsvoraussetzungen

Hilfe bei Krankheit wird gewährt, wenn

  • Sie über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen

und

  • für Sie keine Möglichkeit besteht, Mitglied einer Krankenkasse zu werden

und

  • Ihr Einkommen und Vermögen die Freigrenzen nicht übersteigt

Es können keine Hilfen für in der Vergangenheit liegende Krankenbehandlungen gewährt werden.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung. Hierunter fallen Tätigkeiten, wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche/ Kleidung und (in seltenen Fällen) Beheizen der Wohnung.

Leistungsvoraussetzungen

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wird gewährt, wenn

  • Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen zur Führung Ihres Haushalts nicht mehr in der Lage sind.

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist, dass

  • keine vorrangigen Leistungsansprüche (z.B. bei Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherung, Jobcenter) gegeben sind

und

  • ein eigener Haushalt besteht

und

  • keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann

und

  • die Weiterführung des Haushalts geboten ist

Die Leistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen.

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)