Weitere Unterstützungsleistungen
Hilfe bei Krankheit
Wenn Sie keinen Krankenversicherungsschutz haben, sichert der Bezirk Mittelfranken die Versorgung im Krankheitsfall. Unter Hilfe bei Krankheit versteht man Leistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.
Leistungsvoraussetzungen
Hilfe bei Krankheit wird gewährt, wenn
- Sie über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen
und
- für Sie keine Möglichkeit besteht, Mitglied einer Krankenkasse zu werden
und
- Ihr Einkommen und Vermögen die Freigrenzen nicht übersteigt
Es können keine Hilfen für in der Vergangenheit liegende Krankenbehandlungen gewährt werden.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes umfasst die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen und die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung. Hierunter fallen Tätigkeiten, wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche/ Kleidung und (in seltenen Fällen) Beheizen der Wohnung.
Leistungsvoraussetzungen
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wird gewährt, wenn
- Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen zur Führung Ihres Haushalts nicht mehr in der Lage sind.
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist, dass
- keine vorrangigen Leistungsansprüche (z.B. bei Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherung, Jobcenter) gegeben sind
und
- ein eigener Haushalt besteht
und
- keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann
und
- die Weiterführung des Haushalts geboten ist
Die Leistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen.