Das Bezirkswappen

Erst seit 1957 führt der Bezirk Mittelfranken – damals als erster Bezirk überhaupt - ein amtliches Wappen, das ihm auf Initiative des mittelfränkischen Regierungspräsidenten verliehen wurde.

Die Symbolik wird wie folgt ausgelegt:

  • Schwarz-silberne Vierung für die Hohenzollern
  • Halber Adler für die ehemaligen Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Dinkelsbühl, Weißenburg und Windsheim
  • Der „Rechen“ als allgemeines fränkisches Symbol

Nutzung des Wappens durch Dritte

Gemäß Art. 3 der Bayerischen Bezirksordnung darf das Wappen von Dritten nur mit Genehmigung des Bezirks Mittelfranken verwendet werden.

Grundsätzlich genehmigt der Bezirk Mittelfranken keine kommerzielle Nutzung des Wappens. Die Genehmigung zur Nutzung kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn ein direkter oder indirekter Zusammenhang mit den in der Bezirksordnung festgelegten Aufgaben ersichtlich ist bzw. wenn die beantragte Nutzung in irgendeiner Form sonstige öffentlich-rechtliche Zwecke verfolgt, für die sich auch der Bezirk Mittelfranken einsetzt.

Zur Beantragung der Nutzung des Wappens wenden Sie sich an das Zentralreferat.