Fachberatung für das Fischereiwesen Mittelfranken

Ob mittelfränkische Teichwirtschaft oder die Betreuung von circa 130 mittelfränkischen Fischereivereinen, Fischerei-Hegegemeinschaften oder Privatpersonen, die Fachberatung für das Fischereiwesen mit Sitz in Nürnberg hat vielfältige Aufgaben.

Die Fachberatung für das Fischereiwesen wird vom Bezirk Mittelfranken seit dem Jahr 1908 unterhalten. Sie ist zuständig für alle fischereilichen Belange und steht mit den einschlägigen Behörden und Institutionen in ständigem Kontakt.

Im eigenen Wirkungskreis der Bezirke werden vielfältigste Beratungen für die Teichwirtschaft und die Angelfischerei vorgenommen. Die Fachberatung ist zuständig für die Befischungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtline (EWRRL) in Mittelfranken und daraus abgeleiteter Folgeprojekte.

Des Weiteren wirkt die Fachberatung beim Vollzug von Gesetzen, entweder als Sachverständiger oder als Träger öffentlicher Belange mit.

Hauptaufgaben sind Stellungnahmen zu folgenden Gesetzen: Bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung, Wassergesetze, Flurbereinigungs-, Bau-, Naturschutz-, Jagd-, Wald- und Bay. Straßen- und Wegegesetz. Ebenso gehört wird die Fachberatung zu den Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken und zum Bergrecht durch die Regierung von Oberfranken.

Downloads

  1. Antrag auf Erhöhung von Schonzeiten- und -maßen

    Hochgeladen am
    Dateiformat
    PDF-Datei
    Dateigröße
    39 KB
    Schlagwörter
    Formular
  2. Bezirksfischereiverordnung

    Hochgeladen am
    Dateiformat
    PDF-Datei
    Dateigröße
    1 MB
    Schlagwörter
    Verordnung
  3. Erläuterungen zur Bezirksfischereiverordnung 2026

    Hochgeladen am
    Dateiformat
    PDF-Datei
    Dateigröße
    84 KB
    Schlagwörter
    Verordnung
  4. Übersicht der Schonzeiten- und -maßen

    Hochgeladen am
    Dateiformat
    PDF-Datei
    Dateigröße
    73 KB
    Schlagwörter
    Liste