Assistenzleistungen im Bereich Wohnen
Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften und über Tag und Nacht in besonderen Wohnformen
Assistenz in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften
(bis 31.12.2019 ambulant betreutes Wohnen)
Das Angebot der Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften richtet sich an volljährige Menschen mit einer seelischen, geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung, die in einem eigenen Haushalt wohnen.
Ein eigener Haushalt kann in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einzel- bzw. Paarwohnung bestehen.
Den betroffenen Menschen soll durch Assistenzleistungen eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Lebens und der Tagesstrukturierung ermöglicht werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ein möglichst an den eigenen Vorstellungen ausgerichtetes Leben in ihrem eigenen Wohnraum, in der Freizeitgestaltung und mit anderen Menschen zu führen.
Die Assistenzleistungen umfassen insbesondere Unterstützung
- in den allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung
- in der Gestaltung sozialer Beziehungen
- in der persönlichen Lebensplanung
- in der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- in der Freizeitgestaltung
- in der Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
- in der Verständigung mit der Umwelt in den vorab genannten Bereichen
Der Umfang und die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuell notwendigen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung.
Assistenz über Tag und Nacht in der besonderen Wohnform
Das Bundesteilhabegesetz hat den Begriff der vollstationären Einrichtungen, zum Beispiel Heime, aufgelöst und spricht nun von sogenannten "besonderen Wohnformen". Diese stehen Menschen mit Behinderung zur Verfügung, wenn sie ihr Leben nicht mehr selbständig in einer eigenen Wohnung führen können und umfassende Assistenz und eventuell auch Leistungen der Pflege benötigen.
In besonderen Wohnformen werden erwachsen Menschen mit Behinderung begleitet und gefördert. Diese werden Leistungsberechtigte genannt. Das Ziel dieses Angebots in der besonderen Wohnform ist eine möglichst selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten des Menschen.
Der Träger der besonderen Wohnform legt die Leistungsvereinbarung mit dem Bezirk Mittelfranken fest, welche Menschen mit Behinderung er unterstützen will und ob er auch eine Tagesbetreuung anbietet.
Für wen gibt es die besondere Wohnform:
- Menschen mit geistigen und / oder körperlichen Behinderungen
- Menschen mit seelischen Behinderungen (psychische Erkrankungen und / oder Suchterkrankung)
- Menschen mit Mehrfachbehinderungen
Daneben muss der Lebensunterhalt, also Essen, Strom, Miete, Nebenkosten usw. vom Leistungsberechtigten selbst aus seinem Einkommen an die besondere Wohnform bezahlt werden.
Allgemeines zur Assistenzleistung
Die Eingliederungshilfe wird im Rahmen einer sogenannten Sachleistung erbracht, mit der die Assistenz sichergestellt wird. Diese Kosten überweist der Bezirk direkt an den Leistungserbringer.
Assistenzleistungen können auch als persönliches Budget erbracht werden.
Eingliederungshilfe in Form von Assistenzleistungen ist nur dann möglich, wenn die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern erbracht wird und die Aufbringung der notwendigen Mittel nicht aus dem Einkommen und/oder Vermögen des Betroffenen zuzumuten ist.
Um Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können, ist immer ein Antrag notwendig.
Im Falle einer Hilfegewährung für Assistenzleistungen durch den Bezirk Mittelfranken wird ein möglicher Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung geprüft.