Leistungen in integrativen Kindertagesstätten

Eingliederungshilfe in integrativen Kinderkrippen und Kindergärten erhalten Kinder mit einer wesentlichen Behinderung bzw. Kinder, die von solch einer Behinderung bedroht sind.

Die Kinder mit Behinderung werden in den integrativen Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert. Zusätzlich zur normalen Betreuung und Förderung im Kindergarten erhalten Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung bis zu 50 Stunden pro Jahr Eingliederungshilfe durch einen Fachdienst.

Eine Kostenbeteiligung durch die Eltern ist nicht zu leisten.

Gewährung von Eingliederungshilfe während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung

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