Um diese Hilfe erhalten zu können, müssen besondere Lebensverhältnisse vorliegen, die ihre Ursachen in äußeren Umständen oder in der Person des Antragstellers bzw. der Antragstellerin haben. Dies könnte beispielsweise vorliegen bei:
Daneben müssen auch soziale Schwierigkeiten vorliegen, die eine Teilnahme des Antragstellers, der Antragstellerin am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung eines Arbeitsplatzes, mit sozialen Bindungen oder mit Straffälligkeit.
Diese sozialen Schwierigkeiten müssen gravierender Natur sein und deutlich das Maß allgemeiner Schwierigkeiten, wie sie im Leben eines jeden Menschen auftreten können, z. B. Scheidung oder Arbeitslosigkeit, überschreiten.
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