Ein wichtiger Schwerpunkt der Sozialen Hilfen ist die Unterstützung von pflegebedürftigen und alten betreuungsbedürftigen Menschen. Im Jahr 2025 hat der Bezirk Mittelfranken dafür rund 179,7 Millionen Euro in seinem Haushalt veranschlagt.
Die meisten Menschen möchten auch im Alter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Wenn dies nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist, kann eine ambulante Pflege (z.B. durch Angehörige oder Pflegedienste) oder die Tagespflege den Aufenthalt in der eigenen Wohnung sichern oder verlängern. Ist der Umzug in ein Pflegeheim nicht mehr zu vermeiden, stellt sich die Frage der Finanzierung. Kann der Pflegeplatz nicht aus eigenen Mitteln und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden, muss der Bezirk Mittelfranken als überörtlicher Sozialhilfeträger für die restlichen Kosten aufkommen.
Jährlich erhalten rund 6.300 Menschen in Alten- und Pflegeheimen Leistungen vom Bezirk. Für weitere rund 1500 Menschen, die der ambulanten Hilfe zur Pflege bedürfen, ist der Bezirk ebenfalls Kostenträger. Allerdings hat der Gesetzgeber eindeutig geregelt, dass niemand Sozialhilfe bekommen darf, wenn er sich selbst helfen kann oder die erforderliche Leistung von Dritten erhalten kann. Deshalb muss der Bezirk Mittelfranken vor einer Hilfegewährung die Anträge sorgfältig prüfen, ob die finanzielle Hilfe auch tatsächlich notwendig ist.
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