Hilfe in Alten- und Pflegeheimen

Hilfe in Senioreneinrichtungen 

Der Bezirk Mittelfranken hilft Menschen, die in einem Altenheim oder einer Senioreneinrichtung wohnen, durch die teilweise oder vollständige Übernahme der Heimkosten.

Voraussetzung ist die Notwendigkeit einer Unterbringung in einer solchen Einrichtung (Heimbetreuungsbedürftigkeit). Die Höhe der vom Bezirk Mittelfranken übernommenen Kosten ist auch davon abhängig, inwieweit sich die Heimbewohner selbst aus ihren Einkommen oder Vermögen oder sonstigen Ansprüchen helfen können. Zuständig ist der Bezirk Mittelfranken für Menschen, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) im Bereich des Bezirks Mittelfranken hatten.

Hilfe in Pflegeheimen

Der Bezirk Mittelfranken hilft Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen durch die teilweise oder vollständige Übernahme der Heimkosten.

Die Höhe der vom Bezirk Mittelfranken übernommenen Kosten ist allerdings davon abhängig, inwieweit sich die Heimbewohner selbst aus ihren Einkommen oder Vermögen oder sonstigen Ansprüchen, z. B. Leistungen der Pflegeversicherung, helfen können. Zuständig ist der Bezirk Mittelfranken für Menschen, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) im Bereich des Bezirks Mittelfranken hatten.

Gewährung von Hilfe

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