Ambulante Hilfe zur Pflege

Der Bezirk Mittelfranken unterstützt durch die ambulante Hilfe zur Pflege bei Bedarf Menschen, die zuhause wohnen und pflegebedürftig sind.

Ambulante Pflege erfolgt oft in der eigenen Wohnung mit Unterstützung von Angehörigen oder durch einen Pflegedienst. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn der oder die Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht.

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse nicht ausreicht, um die ambulante Pflege zu finanzieren, können Betroffene beim Bezirk Mittelfranken eine finanzielle Unterstützung, die ambulante Hilfe zur Pflege, beantragen.

Seit dem Jahr 2018 liegt die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege beim Bezirk und nicht wie bislang bei den kreisfreien Städten und den Landkreisen. Alle Hilfen im Bereich der Pflege – ob ambulant oder stationär – kommen nun also aus einer Hand und sind beim Bezirk zu beantragen.  

Gewährung von Hilfe

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