Bezirk Mittelfranken

Wichtiger Beitrag des Bezirks zur Inklusion

Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen

Ansbach – Der Bezirk Mittelfranken bewilligte im abgelaufenen Kindergartenjahr für rund 1950 Kinder mit Behinderung bzw. mit einer drohenden Behinderung Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung. Zirka 950 der Kinder erhielten darüber hinaus noch Leistungen der interdisziplinären Frühförderung. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Als integrative Einrichtungen werden sie bezeichnet, wenn sie mindestens von drei Kindern mit Behinderung beziehungsweise mit einer drohenden Behinderung besucht werden. Die Kindertageseinrichtungen erhalten gegenwärtig vom Bezirk Mittelfranken pro Anwesenheitstag eines Kindes mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von 39,69 Euro. Für Kinder mit geringeren Teilhabeeinschränkungen wird das Entgelt basierend auf zehn Fachdienststunden in Höhe von 19,91 Euro pro Anwesenheitstag bewilligt. Mit diesen Leistungen wird unter anderem ein Fachdienst finanziert, der die Kinder entsprechend heilpädagogisch fördert beziehungsweise das Personal der Einrichtung anleitet und unterstützt. Ziel ist es, diesen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung und deren Auswirkungen zu beseitigen oder zu mildern. Durch die Leistungen der Eingliederungshilfe in integrativen Kindertageseinrichtungen unterstützt der Bezirk Mittelfranken die Inklusion von Kindern mit Behinderung. Im Haushaltsjahr 2021 betrugen die Ausgaben des Bezirks Mittelfranken für die Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen insgesamt rund 11,4 Millionen Euro.

11.11.2022

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