Bezirk Mittelfranken

Für die Förderung der regionalen und überregionalen OBA

Die Förderung der Regionalen Dienste der Offenen Behindertenarbeit (Regionale OBA- Dienste) erfolgt nach der derzeit gültigen Förderrichtlinie Regionale „Offene Behindertenarbeit“. Es handelt sich um eine pauschale Personal- und Sachkostenförderung.

Die Förderung der Überregionalen Dienste der Offenen Behindertenarbeit (Überregionale OBA- Dienste) erfolgt nach der aktuellen Förderrichtlinie Überregionale „Offenen Behindertenarbeit“. Es handelt sich um eine pauschale Personal-, Sach- und Fahrtkostenförderung.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und der Bezirk Mittelfranken fördern die anerkannten OBA- Dienste gemeinsam nach Pauschalen.

Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

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