Bezirk Mittelfranken

Erklärung zur Barrierefreiheit

(entsprechend Muster der (EU) 2018/1523)

Der Bezirk Mittelfranken legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürger und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.bezirk-mittelfranken.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2020 erstellt und zuletzt am 24.09.2020 überprüft.

Diese Internetseite wird von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade getestet. Durchgeführt wird der Test nach der Methode des BITV-Tests. Geprüft werden in 60 Schritten alle Kriterien der digitalen Barrierefreiheit nach BITV/WCAG.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Bei den Eingabefeldern zu den Nutzerdaten sind keine Autocomplete-Werte definiert.
  2. Die über die Website herunterladbaren PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei.

 

Feedback und Kontaktangaben

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte nach Möglichkeit das ausgefüllte Beschwerdeformular an beschwerden(at)bezirk-mittelfranken.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter pressestelle(at)bezirk-mittelfranken.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bezirk Mittelfranken
Team 111
Danziger Str. 5
91522 Ansbach
Fax: 0981 / 4664 - 12499
E-Mailadresse: beschwerden(at)bezirk-mittelfranken.de

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.

© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0

Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach