Bezirk Mittelfranken

Rechtsangelegenheiten im Sozialbereich

Die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten im Sozialbereich umfasst die Auswertung bzw. Umsetzung von:

  • Gesetzen
  • Richtlinien
  • Verordnungen
  • Vereinbarungen
  • Rechtsänderungen sowie von
  • Fachliteratur und
  • neuer Rechtsprechung


Die hieraus folgenden Konsequenzen auf die Arbeitsbereiche des Sozialreferates, auf Leistungsberechtigte, Kunden und Kooperationspartner werden festgestellt und die Betroffenen hiervon in Kenntnis gesetzt.

Zu geplanten Gesetzesvorhaben und Rechtsänderungen werden Stellungnahmen und Informationen für das Sozialreferat erarbeitet.

Allgemeine, von den Arbeitsbereichen des Sozialreferates aufgeworfene, Rechtsfragen und –probleme werden fachlich geklärt und für die betreffenden Stellen schriftlich ausgearbeitet.

Zur Sicherstellung des einheitlichen Vollzugs der rechtlichen Angelegenheiten innerhalb des Sozialreferates werden Richtlinien und Bearbeitungshinweise konzipiert.

Informationen mit sozialrechtlich genereller Bedeutung werden anhand von Rundschreiben, Einzelinformationsschreiben, etc. für Einrichtungen, andere Sozialleistungsträger, Leistungsberechtigte, Betreuer und Angehörige vor- bzw. aufbereitet. Hierzu werden u.a. auch Anregungen, Fragen und Probleme von Kunden und Kooperationspartnern aufgegriffen.

Einrichtungen, Vertreter von Wohlfahrts- und anderen Verbänden, Betreuer und Angehörige werden in Einzelfällen oder zu bestimmten Fallkonstellationen beraten.

In Bezug auf sozialrechtliche Angelegenheiten erfolgt die Vertretung in verschiedenen Arbeitskreisen innerhalb des Sozialreferates, auf bezirklicher und auf bayerischer Ebene. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden ggf. in politischen/ fachlichen Gremien vorgestellt.

Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
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