Bezirk Mittelfranken

Förderung von Beratungsdiensten

Ambulante Beratungsdienste sind notwendiger Teil der Versorgung seelisch behinderter und geistig/körperlich behinderter Menschen. Durch eine möglichst umfassende Beratung und Betreuung soll eine Ausgliederung der betroffenen Menschen aus der Gesellschaft verhindert und die Wiedereingliederung unterstützt werden.

Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

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