Die Bezirksrahmenleistungs- und Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für Betreutes Wohnen nach §§ 53 SGB XII für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sind die Grundlage für das Leistungsangebot und die Vergütungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens.
Auf Grundlage der Bezirksrahmenleistungs- und Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für Betreutes Wohnen nach §§ 53 SGB XII für psychisch kranke und suchtkranke Menschen werden mit den Diensten individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Voraussetzung für den Abschluss individueller Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ist eine vom Bezirk Mittelfranken geprüfte Konzeption für das ambulant betreute Wohnen. Eine Konzeption muss die wesentlichen Leistungselemente des ambulant betreuten Wohnens sowie die notwendigen Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung darstellen. Hierzu zählen beispielhaft die folgenden Themengebiete:
Antragsverfahren
Neuanträge im Bereich des ambulant betreuten Wohnens bzw. Erweiterungsanträge von bereits anerkannten Anbietern werden vom Bezirk Mittelfranken sowie von der jeweils örtlich zuständigen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und dem Planungs- und Koordinierungsausschuss für den Regierungsbezirk Mittelfranken hinsichtlich des Bedarfs und der Konzeption beurteilt. Der Planungs- und Koordinierungsausschuss stellt für jedes Jahr eine Prioritätenliste auf.
Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss des Bezirkstags Mittelfranken abschließend über die Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 - 20002
Fax: 0981 / 4664 - 20099
Bezirksrahmenleistungsvereinbarung: betreutes Wohnen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen
Bezirksrahmenleistungsvereinbarung: betreutes Wohnen für Menschen mit Demenz
Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung: betreutes Wohnen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen
Vergütung für das Betreute Wohnen für Psychisch und suchtkranken Menschen
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