Bezirk Mittelfranken

Der Ehrenbrief des Bezirks Mittelfranken

Der Bezirk Mittelfranken kann an Persönlichkeiten, die sich in den Bereichen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, Erziehungs- und Bildungswesen, Jugend und Sport und Kultur sowie Sicherheit und Ordnung besonders eingesetzt und Verdienste um Mittelfranken erworben haben, einen Ehrenbrief verleihen.

Vorschläge hierzu sind dem Bezirkstagspräsidenten mit umfassender Begründung zuzuleiten, der diese dann dem Bezirksausschuss zur Begutachtung vorlegt. Als letzten Schritt beschließt der Bezirkstag mit einer 2/3 Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder über die Verleihung aufgrund des Gutachtens des Bezirksausschusses.

Wer kann einen Vorschlag einreichen?

  • der Bezirkstagspräsident
  • der Regierungspräsident
  • die Fraktionen und Gruppen des Bezirkstags
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Verbände und Vereine aus den Bereichen Soziales, Umwelt, Wirtschaft, Erziehungs- und Bildungswesen, Jugend und Sport und Kultur sowie Sicherheit und Ordnung


Pro Jahr können bis zu 20 Ehrenbriefe verliehen werden.

© Bezirk Mittelfranken, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, www.bezirk-mittelfranken.de, Tel.: 0981/4664-0

Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach