Die Förderung von Zuverdienstarbeitsplätzen erfolgt nach dem jeweils gültigen Konzept zur Förderung von Zuverdienstarbeitsplätzen für Menschen mit seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung in Mittelfranken.
Anschubfinanzierung für neu gegründete Zuverdienstprojekte
Der Bezirk Mittelfranken gewährt neu gegründeten Organisationen, die Zuverdienstarbeitsplätze anbieten (unabhängig von der Platzzahl) eine Anschubfinanzierung mit einer zeitlichen Begrenzung auf drei Jahre ab Bereitstellung der Zuverdienstarbeitsplätze.
Anschlussfinanzierung
Es erfolgt eine arbeitsplatzbezogene Förderung der Zuverdienstprojekte. Die Arbeitszeit für einen Zuverdienstarbeitsplatz beträgt 60 Monatsstunden. Auf einem Zuverdienstarbeitsplatz können mehrere Klienten/innen eingesetzt werden, je nach dem momentanen Gesundheitszustand und der individuellen Belastbarkeit der Betroffenen.
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
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