Bezirk Mittelfranken

Wohnen in Gastfamilien

Wohnen in Gastfamilien ist eine Form der Assistenzleistung. Dies ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe. 

Unter Wohnen in Gastfamilien versteht man die Aufnahme eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen (Gast) in einer Fremdfamilie (Gastfamilie).

Wohnen in Gastfamilien soll erwachsenen behinderten Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene, individuelle Betreuung gewährleisten.

Die behinderten Menschen und die Gastfamilie können durch einen anerkannten Anbieter fachlich begleitet werden. 

Wer hat Anspruch?

Zielgruppe sind volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung sowie mit einer (ggf. drohenden) seelischen Behinderung, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es gelten die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Was sind Gastfamilien?

Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen in den Familienalltag zu integrieren, jedoch nicht Verwandte oder Lebenspartner.

Leistungen

  • fachliche Begleitung eines Anbieters nach individuell ermitteltem Bedarf
  • Betreuungsgeld für die Gastfamilie
  • Hilfen zum Lebensunterhalt

Arbeitsbereich 23 - Hilfe für seelisch kranke Menschen/ mit bes.soz. Schwierigkeiten

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 23
Rettistraße 56
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 23002
Fax: 0981 / 4664 - 23099

Arbeitsbereich23(at)bezirk-mittelfranken.de

Arbeitsbereich 24 - Hilfe für geistig und/oder körperlich behinderte Menschen

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 24
Rettistraße 56
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 24002
Fax: 0981 / 4664 - 24099

Arbeitsbereich24(at)bezirk-mittelfranken.de

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