Bezirk Mittelfranken

Was ist ambulant betreutes Wohnen?
Beim betreuten Wohnen erhält eine anspruchsberechtigte Person Hilfen, die ihr vorübergehend oder auf Dauer eine selbständige Lebensführung ermöglichen.

Wer hat Anspruch darauf?
Das Angebot des betreuten Wohnens richtet sich an in der Regel volljährige Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung.

Formen des ambulant betreuten Wohnens
Ambulant betreutes Wohnen kann in folgenden Formen in Anspruch genommen werden:

  • Einzelwohnen (auch in der bisherigen Wohnung)
  • Paarwohnen
  • Wohngemeinschaften

Es gilt: Der individuell notwendige Hilfebedarf des Menschen steht im Vordergrund.

Weitere Voraussetzungen
Eingliederungshilfe in Form des betreuten Wohnens ist nur dann möglich, wenn die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern erbracht wird und wenn dem behinderten Menschen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Ist kein Einkommen und Vermögen vorhanden und bestehen auch keine Ansprüche gegenüber einem Jobcenter, wird auch der Lebensunterhalt durch die Grundsicherung vom Bezirk sichergestellt.

Unterhaltspflicht
Eltern und Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unterhaltspflichtig.

Arbeitsbereich 28 - Hilfe für geistig und/oder körperlich behinderte Menschen

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 28
Rettistraße 56
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 24002
Fax: 0981 / 4664 - 24099

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