Bezirk Mittelfranken

Kriegsopferfürsorge

Der Bezirk Mittelfranken hilft (Kriegs-)Beschädigten mit einer anerkannten Schädigung nach dem:

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Häftlingshilfegesetz (HHG)

sowie deren Familienangehörigen und Hinterbliebenen.

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge umfassen die unter dem Punkt Leistungen für Menschen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen beschriebenen Leistungen.

Die Höhe der vom Bezirk Mittelfranken übernommenen Kosten ist allerdings davon abhängig, in wie weit sich die Leistungsberechtigten selbst aus ihrem Einkommen und Vermögen oder sonstigen Ansprüchen helfen können.

Zuständig ist der Bezirk Mittelfranken für Menschen, die vor der Heimaufnahme ihren Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) im Bereich des Bezirk Mittelfranken hatten bzw. bei ambulanten Leistungen im Bereich des Bezirk Mittelfranken leben.

Kontakt

Ihre Ansprechpartner:

Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 25
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 4664 - 25002
Fax: 0981 / 4664 - 25099

Telefonische Erreichbarkeit des Sozialreferats:
Mo + Do: 08:00 bis 16:00 Uhr
Di: 13:00 bis 16:00 Uhr
Mi + Fr: 08:00 bis 12 Uhr

arbeitsbereich25(at)bezirk-mittelfranken.de


Außenstelle

Servicezentrum Nürnberg (SZN)
Wallensteinstr. 61-63
90431 Nürnberg

Tel.: 0911 / 600 66 98-0
Fax: 0911 600 66 98-99

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