Für verschiedene Versorgungsangebote gibt es Bezirksrahmenvereinbarungen.
Die Bezirksrahmenvereinbarungen sind die Grundlage für das Leistungsangebot und die Vergütungen des jeweiligen Versorgungsangebots.
Die Bezirksrahmenvereinbarungen werden geschlossen zwischen den Vertretern der Wohlfahrtspflege auf Bezirksebene und dem Bezirk Mittelfranken.
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat
Arbeitsbereich 21
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Tel.: 0981 / 4664 - 20002
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Telefonische Erreichbarkeit des Sozialreferats:
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