Bezirk Mittelfranken

Vereinbarungen für Schulbegleiter

Die Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für Schulbegleitung nach §§ 53 SGB XII ist die Grundlage für das Leistungsangebot Schulbegleitung.

Auf Grundlage der Bezirksrahmenleistungsvereinbarung werden mit Anbietern von Schulbegleitung individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.
Eine Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für Schulbegleitung ist derzeit noch nicht in Kraft. Die Vergütungen werden momentan individuell mit den Diensten vereinbart.

Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

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