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Das Budget für Arbeit ist eine Alternative für Menschen mit Behinderung

Ansbach – Mehr Selbstbestimmung und Chancen im Arbeitsleben, das wünschen sich viele Menschen mit Behinderung. Das Budget für Arbeit (BfA) soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Das BfA ist eine Alternative für Menschen, die Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben und voll erwerbsgemindert sind. Beim BfA wird ein regulärer Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber geschlossen. Die Entlohnung muss tarifvertraglich oder ortsüblich sein. Treffen diese Voraussetzungen zu, gewährt der zuständige Bezirk das Budget für Arbeit. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zu den Lohnkosten als Ausgleich für die behinderungsbedingte Leistungsminderung. Darüber hinaus werden, falls notwendig, die Kosten für eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Den Umfang der Leistungsminderung und der erforderlichen Anleitung und Begleitung ermittelt der Integrationsfachdienst im Auftrag des Inklusionsamtes vor Ort im Betrieb. Wenn das Arbeitsverhältnis endet und kein neuer Arbeitgeber gefunden wird oder der Mensch mit Behinderung nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein will, hat er einen Anspruch auf Rückkehr in eine WfbM. Je nach Höhe des Arbeitsentgeltes können die Rentenansprüche höher oder niedriger ausfallen als bei einer Beschäftigung in der WfbM. Darüber berät der zuständige Rententräger. Beim Bezirk Mittelfranken gibt es unter der Telefonnummer 0981/4664-24002, E-Mail: arbeitsbereich24(at)bezirk-mittelfranken.de, weitere Informationen zum BfA. Auch auf der Internetseite des Bezirks unter www.bezirk-mittelfranken.de sind nähere Einzelheiten nachzulesen.

 

23.09.2021

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