Bezirk Mittelfranken

Kein Grund zur Beunruhigung

Vergabeverfahren der Sonderprüfung ist ordnungsgemäß

„Auch Vermutungen ändern nichts daran, dass die vom Verwaltungsrat beschlos-sene Sonderprüfung für die Bezirkskliniken Mittelfranken nach den Regeln des Vergabe-rechts läuft“, so Bezirkstagspräsident Richard Bartsch zu öffentlich gemachten Vorwürfen, wonach bei der Auftragsvergabe Bieter bevorzugt werden sollen.

Das im November 2017 bundesweit öffentlich bekanntgemachte Vergabeverfahren zur Son-derprüfung Kommunalunternehmen wird als mehrstufiges Verfahren geführt. Nach einer Markterkundung zur Auftragswertschätzung wurden die Vergabeunterlagen für einen Teil-nahmewettbewerb erstellt, um die Eignung der Bieter festzustellen. Geeignet erscheinende Bieter wurden dann zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Vergabeunterlagen enthiel-ten eine Interessenskollisionsklausel, die ein objektives Ergebnis der Sonderprüfung gewähr-leisten sollte.

Im Rahmen der Angebotsphase hat die Vergabestelle des Bezirks als Antwort auf eine Bieter-frage aus dem Südwesten Deutschlands diese Klausel dahingehend konkretisiert, dass hier der Zeitraum bis Juli 2012 als maßgeblich angesehen wird, da in diese Zeit die zu prüfenden Sachverhalte und die Vorstandstätigkeit des Herrn Helmut Nawratil fallen. Die zeitliche Ein-schränkung war rechtlich geboten, um den Wettbewerb nicht unangemessen zu beschrän-ken. Die Konkretisierung wurde allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Solche Klar-stellungen der Vergabeunterlagen aufgrund von Bieterfragen vor der Angebotsabgabe sind ein übliches Vorgehen. Es gibt deshalb keinen Grund zu der Annahme, dass ein Bieter aus dem Nürnberger Raum dabei bevorzugt wird. Der Verwaltungsrat der Bezirkskliniken Mittel-franken ist über diese Einzelheiten informiert.

Auch die Aussage in den heutigen Nürnberger Nachrichten, wonach nicht ausgeschlossen sei, dass ein Bieter in unzulässiger Weise vom Angebot des anderen wusste, weist Bartsch mit Nachdruck zurück. Die eingegangenen Angebote wurden bis zur Öffnung, wie rechtlich vorgesehen, verschlossen verwahrt und sodann nach dem vorgeschriebenen Vier-Augen-Prinzip geöffnet.

„Deshalb gefährden unbewiesene Behauptungen von ‚Insidern‘ nur den Fortgang des Verga-beverfahrens und verzögern die Auftragsvergabe“, so Bezirkstagspräsident Bartsch abschlie-ßend.

14.03.2018

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