Bezirk Mittelfranken

Änderung der Richtlinie zur Mobilitätshilfe

Sozialausschuss, Bezirksausschuss und Bezirkstag tagen am 29. Januar

ANSBACH – Änderungen an der Richtlinie zu Leistungen der Mobilitätshilfe sind das zentrale Thema bei der nächsten Sitzung des mittelfränkischen Bezirkstages. Diese findet am Donnerstag, den 29. Januar, um 10:00 Uhr im Bezirksrathaus in der Danziger Straße 5 in Ansbach statt.

Zu Beginn des Jahres 2025 wurde die Bezirksverwaltung vom mittelfränkischen Bezirkstag beauftragt, zu prüfen, in welchen Bereichen sich Leistungen in Mittelfranken signifikant von denen der anderen bayerischen Bezirke unterscheiden. In diesem Zusammenhang wurde, wie bereits in der Vergangenheit, das Thema „Behindertenfahrdienst“ identifiziert.

Da die Kosten hierfür in Mittelfranken deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt liegen, hat die Bezirksverwaltung die bestehende Richtlinie mit denen der anderen bayerischen Bezirke verglichen. Aufgrund des Vergleichs wird ein geänderter Zugang zu den Leistungen der Mobilitätshilfe empfohlen. Im Jahr 2024 waren 4.987 Menschen in Mittelfranken zur Teilnahme am Fahrdienst berechtigt. Dafür gab der Bezirk Mittelfranken im letzten Jahr ca. 18,7 Mio. Euro aus und damit deutlich mehr als alle anderen sechs Bezirke zusammen. Während nur 14 % der gesamten bayerischen Bevölkerung in Mittelfranken leben, sind es 46 % der bayerischen Mobilitätshilfe-Nutzer.

Vor der Sitzung des Bezirkstages findet bereits um 9:00 Uhr eine gemeinsame öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses mit dem Sozialausschuss zum selben Thema statt.

22.01.2026

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