Bezirk Mittelfranken

Ambulante Hilfe zur Pflege

Neues Aufgabengebiet für den Bezirk Mittelfranken

Ansbach – Nach dem Bayerischen Teilhabegesetz ist der Bezirk Mittelfranken nun ganz für die Hilfe zur Pflege zuständig. Zusätzlich zur stationären Hilfe zur Pflege, für die der Bezirk bisher schon Kostenträger war, hat er von Juli bis Dezember letzten Jahres Schritt für Schritt auch die ambulante Hilfe zur Pflege übernommen. Bislang waren für diese Aufgabe die Städte und Landkreise in Mittelfranken zuständig. Derzeit kümmert sich der Bezirk um 970 Fälle, für die bereits 35 Änderungsanträge gestellt wurden. Monatlich rechnet der Bezirk mit weiteren 25 Neuanträgen auf ambulante Hilfe zur Pflege. Der Bezirk Mittelfranken übernimmt notwendige Leistungen, die nicht von den Kranken- oder Pflegekassen bzw. aus Eigenleistung finanziert werden können. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden zu können, hat der Bezirk Mittelfranken seinen sozialpädagogisch-medizinischen Dienst mit weiterem Fachpersonal ausgestattet. Sandra Franke und Marion Pfister-Schmidt, zwei Mitarbeiterinnen aus dem Pflegebereich, verstärken künftig das Team. Beide bringen aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit und bearbeiten alle Fälle, die zur Abklärung vom Fachdienst begutachtet werden müssen, entweder direkt vor Ort bei den Pflegebedürftigen oder nach Aktenlage. Die ambulante Hilfe zur Pflege hat zum Ziel, Menschen mit Pflegebedarf so zu unterstützen, dass diese möglichst lange in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld leben können. 
 

04.04.2019

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