Bezirk Mittelfranken

Inklusionspreis für Kinderkommission

Bezirk Mittelfranken prämiert zehnte Station der Straße der Kinderrechte


Ansbach/Triesdorf – 54 Artikel umfasst die 1989 verabschiedete Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese ratifizierten fast alle Staaten, darunter auch Deutschland. Die zehn wichtigsten Kinderrechte, wie der Artikel 19, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung oder der Artikel 24, das Recht auf Gesundheit und eine intakte Umwelt, dokumentiert die Straße der Kinderrechte im Nürnberger Stadtpark. Ins Leben gerufen hat das Projekt 2005 die Kinderkommission Nürnberg, die bereits 1993 als Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Nürnberg gegründet wurde. Bis heute sind neun Stationen entstanden. Sie symbolisieren einen oder mehrere Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. In den einzelnen Stationen sollen Kinder und Jugendliche die ihnen zustehenden Rechte spielerisch kennenlernen und erfahren, wie sie diese einordnen können. Auch Erwachsenen  sollen die Kinderrechte anschaulich vermittelt werden. Bis 2022 wird eine zehnte Station in Kooperation mit der Lebenshilfe Nürnberg entstehen. Diese widmet sich dem Artikel 23, dem Kinderrecht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung. Für dieses Projekt zeichnet der Bezirk Mittelfranken die Kinderkommission Nürnberg mit dem Inklusionspreis 2021 aus, der mit 5000 Euro dotiert ist.
Das Thema Inklusion und Teilhabe ist auf der Straße der Kinderrechte bisher noch nicht vertreten. Kinder und Jugendliche des Förderzentrums Jakob-Muth-Schule der Lebenshilfe Nürnberg sowie Kinder des Kinderhorts Hintere Bleiweißstraße in Nürnberg haben sich zusammen mit ihren Betreuerinnen und Betreuern im Vorfeld intensiv mit dem Thema Kinderrechte auseinandergesetzt. Unter dem Arbeitsauftrag „Was wäre mir bei einer solchen Station wichtig?“ entwickelten die Kinder Ideen, Zeichnungen und Modelle zur Umsetzung der zehnten Station auf der Straße der Kinderrechte. Eine zentrale Rolle spielt der Regenbogen, als Symbol für ein farbenfrohes und schönes Leben. Das „Regenbogentempelchen“ vereint dabei alle Gedanken und Ideen der beteiligten Kinder und Jugendlichen. Im Sinne der Barrierefreiheit wird für Menschen mit Sehbehinderung eine spezielle App entwickelt, mit der sie nicht nur die neue zehnte Station, sondern auch die bisherigen neun erleben können. Dazu sind noch einige Umbauten wie das Verlegen von Noppenfeldern oder Anbringen von Führungsseilen notwendig. Damit sich auch gehörlose Menschen auf der Nürnberger Straße der Kinderrechte problemlos zurechtfinden können, entstehen derzeit elf Erklärvidios in Gebärdensprache und auch in der sogenannten Leichten Sprache. 

Mit dem Inklusionspreis hat der Bezirk Mittelfranken bisher die Goldbach Werkstatt Nürnberg gGmbH für das Projekt „Selbstverständlich Miteinander, berufliches Tandem“ (2017), die Stiftung „Deutschland schwimmt“ (2018) für das Projekt „100 Schwimmlehrer – Sensibilisierung für das Schwimmen lernen mit Menschen mit Behinderung“, „Running Angel“, alias Susanne Singer für die Organisation des Inklusionslaufs am Deckersberg im Nürnberger Land (2019) sowie im letzten Jahr das Rother Inklusionsnetzwerk ausgezeichnet. 
 

29.07.2021

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