Bezirk Mittelfranken

Guter Kompromiss zwischen Sozialem und Wirtschaftlichem

Ab Juli 2022 gilt nur noch Kilometerpauschale beim Behindertenfahrdienst

Ansbach/Triesdorf – Der Bezirk Mittelfranken ist Träger des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung. Dieser ist Teil der Eingliederungshilfe. Die Leistung können Menschen in Anspruch nehmen, die wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, selbst ein Auto zu steuern oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Bisher haben die Betroffenen die Wahl zwischen zwei Modellen: Sie können pro Jahr ein Kontingent von 120 Einzelfahrten bis jeweils 50 Kilometern in Anspruch nehmen (Fahrtfeldvariante) oder eine Kilometerpauschale. In kreisfreien Städten liegt diese bei 1500 Kilometern, in den Landkreisen wegen der oft größeren Entfernung bei 2400 Kilometern. In seiner heutigen Sitzung im „Alten Reithaus“ in Triesdorf hat der mittelfränkische Bezirkstag nun beschlossen, die Fahrtfeldvariante abzuschaffen. Ab 1. Juli nächsten Jahres soll nur noch die Kilometerpauschale gelten. Diese wird aber in den Landkreisen um 200 auf 2600 Kilometer und in den kreisfreien Städten ebenfalls um 200 auf 1700 Kilometer erhöht. 

Bezirkstagspräsident Armin Kroder nannte die getroffene Entscheidung einen „guten Kompromiss zwischen Sozialem und Wirtschaftlichem“. Mobilität sei ein wichtiger Teil der inklusiven Teilhabe und Mittelfranken stehe hier „weit vorne“. Durch die Erhöhung der Kilometerpauschale in den ländlichen Regionen bringe die neue Regelung für die Hälfte der Betroffenen sogar eine Verbesserung mit sich, so der Bezirkstagspräsident. Begründete Einzelfälle, in der die Kilometerpauschale nicht ausreiche, könnten entsprechend „abgefedert“ werden. Um eine gesetzlich einheitliche Regelung für die sieben bayerischen Bezirke zu erreichen, fordert Armin Kroder, die Debatte auch auf Ebene des Bayerischen Bezirketages zu führen.  Der Beschluss wurde nach längerer Diskussion, in der auch immer wieder die besondere soziale Verantwortung des Bezirks für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben betont wurde, gefasst. 

Der Hintergrund für den heute gefassten Beschluss ist: Der Bezirkstag hatte im Rahmen seiner Haushaltsberatungen 2019 beschlossen, dass die Verwaltung Einsparungsvorschläge erarbeiten soll. Zuletzt lagen die Ausgaben für den Fahrdienst bei über neun Millionen Euro, deutlich mehr als in den anderen bayerischen Bezirken zusammen. Nach der heute getroffenen Entscheidung rechnet die Verwaltung mit jährlichen Minderausgaben zwischen knapp über zwei Millionen Euro bis wenigstens 400.000 Euro pro Jahr. 

 
 

26.10.2021

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