ANSBACH – Mit großer Mehrheit hat der Bezirkstag von Mittelfranken in seiner heutigen Sitzung Änderungen an der bestehenden Richtlinie zur Mobilitätshilfe beschlossen. Ende des Jahres 2024 wurde die Bezirksverwaltung vom Bezirkstag beauftragt, zu prüfen, in welchen Bereichen sich Leistungen in Mittelfranken signifikant von denen der anderen bayerischen Bezirke unterscheiden. In diesem Zusammenhang wurde, wie bereits in der Vergangenheit, das Thema „Behindertenfahrdienst“ identifiziert.
Da die Kosten hierfür in Mittelfranken deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt liegen, hat die Bezirksverwaltung die bestehende Richtlinie mit denen der anderen bayerischen Bezirke verglichen. Im Jahr 2024 waren 4.987 Menschen in Mittelfranken zur Teilnahme am Fahrdienst berechtigt. Dafür gab der Bezirk Mittelfranken im letzten Jahr ca. 18,7 Mio. Euro aus und damit deutlich mehr als alle anderen sechs Bezirke zusammen. Während nur 14 % der gesamten bayerischen Bevölkerung in Mittelfranken leben, sind es 46 % der bayerischen Mobilitätshilfe-Nutzer.
Aufgrund des Vergleichs hat die Bezirksverwaltung eine angepasste Richtlinie erarbeitet, mit der die Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Mobilitätshilfe modifiziert geregelt werden. Im Vorfeld der Richtlinienerstellung wurde der Mittelfränkische Behindertenrat in insgesamt fünf gemeinsamen Terminen in den Prozess eingebunden. Auch die Fraktionen des Bezirkstages wurden in den Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung und im Rahmen der Fraktionsvorsitzendentreffen regelmäßig über den Stand der Überlegungen informiert.
Die Formulierung der bisherigen Zugangsberechtigung geht in mehrfacher Hinsicht über die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen hinaus, in denen geregelt ist, dass Leistungen zur Mobilität diejenigen Personen erhalten, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. Die geänderte Richtlinie wird ab dem 1. März 2026 in Kraft treten.
In einem Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind weitere Empfehlungen im Umgang mit der Mobilitätshilfe an den Bezirk Mittelfranken ergangen. Daher wird die Bezirksverwaltung eine intern moderierte Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Mittelfränkischen Behindertenrates einsetzen, die sich mit diesen Empfehlungen beschäftigen wird.
